Tipps zur Wohnflächenberechnung in Berlin!

Nachstehende Punkte sollen Ihnen einen Überblick zur Überprüfung der Größe Ihrer Wohnung geben:

1. Kontrolle. Messen Sie nach, wenn Sie den Verdacht haben, dass die im Miet- oder Kaufvertrag angegebene Wohnfläche nicht stimmt. Bei komplizierten Grundrissen sollten Sie allerdings einen Architekten oder Sachverständigen beauftragen.

 

2. Mindern. Liegt die tatsächliche Größe mehr als zehn Prozent unter der angegeben Wohnfläche, können Sie als Mieter die Miete oder als Käufer den Kaufpreis mindern. Das hat der Bundesgerichtshof in mehreren Urteilen entschieden. In bestimmten Fällen besteht ein Rückforderungsanspruch über die letzten drei Jahre der zuviel entrichteten Miet und Mietnebenkosten.

 

3. Abwarten. Es gibt Mietverträge, in denen Angaben zur Wohnfläche fehlen. In diesem Fall müssen Sie auf die erste Nebenkostenabrechnung warten. Spätestens hier muss der Vermieter angeben, von welcher Wohnfläche er ausgeht. Die Wohnfläche ist der gesetzlich vorgeschriebene Umlageschlüssel für Betriebskosten - falls Sie mit dem Vermieter nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben.

 

4. Festlegen. Ihr Vermieter muss die konkrete Wohnungsgröße auch angeben, wenn er eine Mieterhöhung schickt. Denn Sie müssen überprüfen können, ob die neue Miete die ortsübliche Miete nach dem Mietspiegel überschreitet oder nicht. Dafür brauchen Sie aber alle Angaben, um den Quadratmeterpreis berechnen zu können.

 

5. Berechnungsmodus. Vereinbaren Sie falls möglich eine Berechnung nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV), wenn Sie einen Kauf- oder Mietvertrag abschließen. In der Regel ist die Verordnung für Sie als Käufer und Mieter am günstigsten. Steht nichts anderes im Vertrag, gehen auch die Gerichte meist von der WoFlV aus und auch Sie können sie als Maßstab heranziehen.

 

6. Maßstab. Vergleichen Sie Haus- oder Wohnungsangebote, die nur einheitlich nach der Wohnflächenverordnung oder nur einheitlich nach der II. Berechnungsverordnung bzw. DIN 277 berechnet sind.

 

7. Balkon. Einigen Sie sich mit Ihrem Vermieter oder Verkäufer darüber, mit wie viel Prozent Balkon oder Terrasse angerechnet werden sollen. Der Gesetzgeber lässt hier Spielraum. Ein überdachter Balkon in Südlage kann höher bewertet werden als ein offener Balkon zur lauten Straße.

 

8. Käufer. Verlassen Sie sich beim Kauf einer Wohnung oder eines Hauses nie auf einfache Prospektangaben. Lassen Sie sich immer eine detaillierten Berechnungsnachweis vorlegen. In ihm steht die Größe jedes Raumes und wie gemessen wurde.

 

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Kommentare: 1
  • #1

    P. Ganther (Samstag, 27 Oktober 2018 14:48)

    Tolle Sache. Hätte nicht gedacht, dass mein Vermieter sofort einlenkt und anstandslos die Differenz der letzten drei Jahre der Miete und Nebenkosten zurückerstattet. Besten Dank für die Flächenberechnung.