Achtung: Die 10 wichtigsten Tricks der Vermieter, die Sie kennen sollten, bevor Sie in Berlin einen Mietvertrag unterschreiben!

Die Profitgier vieler Vermieter in Berlin macht auf eine schäbige Art erfinderisch,

um soviel Profit wie möglich aus seiner Wohnung zu schlagen. Meist ist das kein Betrug im rechtlichen Sinne, sondern er versucht kleine Tricksereien, die Mieter oft nicht durchschauen.

 

Bevor Sie in Berlin eine Wohnung anmieten, sollten Sie die nachstehenden Vermietertricks kennen:

 

1. Neuer Mietvertrag

Der Trick: Mit einem Eigentümerwechsel soll der Mietvertrag „der aktuellen Rechtsprechung“ angepasst werden.

Auch nach einer Komplettsanierung, Vermieterwechsel oder Tod des Ehepartners bleibt ein Mietvertrag gleich – selbst, wenn er noch aus den 80er-Jahren stammt. Den Mietvertrag sollten Sie wie einen Augapfel hüten. Will der Vermieter partout einen neuen abschließen, will er meist Ihre Position verschlechtern, z. B. bei Kündigungsfristen oder Schönheitsreparaturen. Finger weg von solchen Deals!

 

2. Mietfreiheit mit Auflage zur Renovierung

Der Trick: Um selbst nicht renovieren zu müssen, bietet der Vermieter eine runtergekommene Wohnung mit zwei Monaten Mietfreiheit an.

Viele lassen sich davon ködern, denken: „Das krieg ich auch selbst hin.“ Doch meist sind schon die Materialkosten für die Renovierung höher, das Geschäft lohnt sich nur für den Eigentümer.

Eine Renovierung bei Einzug bedeutet übrigens nicht, dass bei Auszug nicht renoviert werden muss! Eine solche Regelung müssen Sie im Mietvertrag gesondert vereinbaren.

 

3. Abwälzung sonstiger Betriebskosten

Der Trick: In einem Hochhaus wird eine Pförtner-Loge mit Concierge eingerichtet, die Bewohner müssen die Kosten tragen.

Nur weil die Hausverwaltung meint, eine Maßnahme sei „zum Wohle aller Mieter“, kann sie dies nicht als „sonstige Betriebskosten“ auf die Mieter umlegen. Diese müssen nur das zahlen, was im Mietvertrag wirksam vereinbart ist. Das gilt auch für die Dachrinnenreinigung oder den Betrieb einer Sauna im Haus.

 

4. Die Kleinreparaturfalle

Der Trick: Wegen einer Rohrverstopfung beruft sich der Vermieter auf die Kleinreparaturklausel, der Mieter soll 40 Euro zahlen.

Erstens: Der Vermieter kann Kosten für Reparaturen nur verlangen, wenn dies im Mietvertrag steht. Zweitens: Das gilt nur für Bagatellschäden! Wenn die Klausel besagt, dass der Mieter Reparaturkosten bis 40 Euro zahlen muss, dann darf die Rechnung auch nicht höher sein. Kostet eine aufwendige Rohrreinigung 200 Euro, darf er vom Vermieter nicht anteilig 40 Euro verlangen. Der Vermieter muss die Rechnung allein zahlen, und zwar komplett.

 

5. Zu niedrig angesetzte Betriebskostenvorschüsse

Der Trick: Um die tatsächliche Warmmiete schönzurechnen, werden die kalten Betriebskosten (Müll, Grundsteuer, Reinigung) schon in der Wohnungsanzeige viel zu niedrig angegeben.

Der Mieter glaubt zunächst an ein Schnäppchen, um dann nach einem Jahr eine saftige Nachzahlung präsentiert zu bekommen. Begründung: hoher Verbrauch. Dabei sind diese Kosten für alle Vermieter gleich.  „Besser ist es, sich beim Vormieter oder den Nachbarn zu erkundigen, was diese an Betriebskosten zahlen.“

 

6. Die Mietspiegel-Falle

Der Trick: Die Miete wird rechtmäßig erhöht, der Vermieter bezieht sich auf den örtlichen Mietspiegel – allerdings auf die Obergrenze.

Ein Mietspiegel legt die ortsübliche Vergleichsmiete immer im Bereich bestimmter Spannen fest. Der Vermieter darf nicht selbstverständlich den oberen Wert nehmen und die Miete um den Maximalwert erhöhen. Hierfür muss die Wohnung in einem Top-Zustand sein. Sie können die Erhöhung anfechten.

 

7. Reparaturen werden abgelehnt

Der Trick: Die Hausverwaltung lehnt eine Reparatur ab, behauptet, die Hausratversicherung des Mieters sei zuständig.

Der Mieter muss nur das zahlen, was er auch selbst kaputt gemacht hat. Beispiel: Geht eine Scheibe zu Bruch, weil im Hof Fußball gespielt wurde, muss die Hausverwaltung diese ersetzen. Es steht ihr frei, die Fußballer in Regress zu nehmen. Sie als Mieter sind in keinem Fall in der Pflicht. Ähnliches gilt auch für einen kaputten Herd oder Boiler. Bei Verschleißerscheinungen zahlt der Vermieter, Sie müssen nur gerade stehen, wenn Sie das Gerät fahrlässig oder gar absichtlich kaputt gemacht haben.

 

8. Beliebt viele Mieterhöhungen

Der Trick: In beliebten Lagen steigt die Miete immer weiter, die Anwohner werden mit ständigen Erhöhungen konfrontiert.

Will der Vermieter die Miete erhöhen, muss er sich an die örtliche Vergleichsmiete halten. Problem: In manchen Lagen zieht diese ständig an, sodass der Mieter denkt, eine Erhöhung sei so in Ordnung. Stimmt aber nicht. Wenn nicht aufwendig modernisiert wird, darf die monatliche Nettomiete innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 Prozent steigen (Kappungsgrenze).

 

9. Öffentliche Förderung wird verschwiegen

Der Trick: Der Vermieter streicht öffentliche Fördergelder ein, hält sich aber nicht an preisgebundene Mieten.

In Sanierungsgebieten gibt der Staat dem Eigentümer oft Geld dazu, stellt dafür aber Bedingungen. So sollen z.B. auch Geringverdiener in die sanierten Wohnungen einziehen können, die Mieten werden Höchstgrenzen unterworfen. Doch diese verschweigt mancher Mieter Wohnungsinteressenten gern: Diese zahlen dann die ortsübliche Miete, obwohl sie das gar nicht müssten. Studieren Sie deshalb den Mietvertrag: Dieser enthält einen Hinweis, wenn das Haus öffentlich gefördert wurde.

 

10. Kaution wird einbehalten

Der Trick: Lange nach Auszug erhalten Sie ein Schreiben der Hausverwaltung, wonach Sie für Wohnungsschäden verantwortlich seien. Die Kaution wird einbehalten bis Sie den Schaden beheben.

 

Besonders dreiste Vermieter kungeln mit Handwerkerbetrieben, die Gefälligkeitsgutachten ausstellen und den alten Mieter für Dinge verantwortlich machen, mit denen er nichts zu tun hat (z.B. Wasserschäden, kaputte Fliesen etc.). Deshalb: Wenn Sie mit der Hauverwaltung schon mal schlechte Erfahrungen gemacht haben, sollten Sie die Wohnungsübergabe nicht allein machen. Am besten ziehen Sie einen Experten oder Gutachter hinzu, der später bezeugen kann, dass Sie die Wohnung in tadellosem Zustand übergeben haben.

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