Die Mietpartei einer Berliner Wohnung soll die Nebenkostenzahlung auf der Grundlage der angegebenen Quadratmeter im Mietvertrag leisten.
Die Flächenangabe im Mietvertrag weicht aber von der tatsächlichen Fläche der Wohnung ab.
Die Mieter gehen vor Gericht:
Urteil: Die Nebenkosten müssen nach der tatsächlichen Wohnfläche berechnet werden und nicht nach der, die im Mietvertrag steht.
(BGH, Az. VIII ZR 220/17)
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