Was kostet ein Gutachten?

Für Sie ist es entscheidend, ob sich ein formelles Gutachten unter dem Strich wirklich rentiert. Rechnen Sie deshalb Ihren Vorteil gegen den Nachteil der Kosten auf.

 

Praxis-Tip:

Das Honorar des Gutachters hängt in erster Linie von der Höhe des Verkehrswertes ab. Daneben spielt auch noch eine Rolle, wie hoch der Ermittlungsaufwand für den Sachverständigen ist.

 

Beispiel:

Sie wollen bei der Schenkungssteuer den vom Finanzamt festgestellten Grundbesitzwert durch ein formelles Gutachten aushebeln. Das Recht dazu räumt Ihnen das Finanzamt ausdrücklich ein.

 

Das formelle Gutachten lohnt sich natürlich nur, wenn Sie nach Vorlage des Gutachtens eine klare Einsparung bei der Schenkungssteuer haben. Verlangt das Finanzamt vorher eine Schenkungssteuer von € 5.000 und nach Vorlage des Gutachtens immer noch € 4.500, darf das Gutachten höchstens € 500 kosten.

 

Praxis-Tip:

Verzichten Sie in vergleichbaren Fällen auf das formelle Gutachten. Denn das Gutachten ist kein „Grundlagenbescheid“. Sie können sich nicht rechtsverbindlich darauf berufen. Das Finanzamt prüft eigenständig, ob es das Gutachten voll anerkennt. Möglicherweise wird in derartigen Grenzfällen Ihre Belastung insgesamt nur noch höher.

 

Anders liegt der Fall, wenn Sie die Chance haben, durch das Gutachten bei der Erbschaft-/Schenkungssteuer € 10.000 zu sparen. Dann darf das Gutachten gut und gerne € 3.000 oder noch mehr kosten. Sofern sich die Kosten allerdings in einer Größenordnung ab € 8.000 bewegen, wäre auch in diesem Beispielsfall zweifelhaft, ob Sie letzten Endes tatsächlich einen Vorteil realisieren werden.

 

Praxis-Tip:

Es hat sich immer wieder gezeigt, dass gerade die Öffnungsklauseln des Bewertungsgesetzes zu ganz enorm hohen Einsparungen bei der Steuer führen können, da durch sie die Möglichkeit gegeben wird, einen niedrigen Verkehrswert nachweisen zu dürfen. Prüfen Sie deshalb in aller Ruhe, wie Sie die Vorteile realisieren.

 

Nutzen Sie die Tabelle, um die voraussichtlich anfallenden Gutachterkosten zu bestimmen.

 

Auszug aus § 34 Wertermittlungen HOAI


(1) Die Mindest- und Höchstsätze der Honorare für die Ermittlung des Wertes von Grundstücken, Gebäuden und anderen Bauwerken oder von Rechten an Grundstücken sind in der nachfolgenden Honorartafel festgesetzt:

Honorartafel zu § 34 Abs. 1

 

Wert

Normalstufe

Schwierigkeitsstufe

 

von

bis

von

bis

Euro

Euro

Euro

25.565

225

291

281

435

50.000

323

394

384

537

75.000

437

537

517

733

100.000

543

664

643

910

125.000

639

780

755

1.062

150.000

725

881

856

1.203

175.000

767

938

912

1.278

200.000

860

1.051

1.017

1.432

225.000

929

1.131

1.095

1.544

250.000

977

1.193

1.157

1.628

300.000

1.071

1.304

1.264

1.779

350.000

1.149

1.397

1.356

1.908

400.000

1.207

1.479

1.425

2.012

450.000

1.266

1.546

1.490

2.104

500.000

1.318

1.611

1.559

2.198

750.000

1.563

1.912

1.847

2.610

1.000.000

1.776

2.180

2.104

2.965

1.250.000

1.981

2.417

2.336

3.292

1.500.000

2.164

2.644

2.548

3.599

1.750.000

2.357

2.877

2.780

3.917

2.000.000

2.510

3.062

2.956

4.165

2.250.000

2.671

3.249

3.150

4.437

2.500.000

2.856

3.487

3.382

4.757

3.000.000

3.152

3.849

3.724

5.253

3.500.000

3.450

4.194

4.079

5.771

4.000.000

3.729

4.569

4.410

6.250

4.500.000

4.082

5.027

4.837

6.851

5.000.000

4.348

5.314

5.148

7.274

7.500.000

5.706

6.973

6.762

9.511

10.000.000

7.071

8.555

8.242

11.719

12.500.000

8.340

10.180

9.903

13.974

15.000.000

9.369

11.433

10.980

15.440

17.500.000

10.547

12.776

12.386

17.350

20.000.000

11.268

13.788

13.368

18.856

22.500.000

12.328

15.163

14.692

20.661

25.000.000

13.443

16.593

16.068

22.634

25.564.594

13.692

16.914

16.377

23.085

 

Wichtig: Je verwinkelter und komplizierter das Gebäude aussieht, desto teurer wird das Gutachten.