Praktische und wichtige Mietertipps in Berlin

1.

Besichtigen Sie unbedingt vor Vertragsabschluss die in Aussicht genommene Wohnung, und fertigen Sie zusammen mit dem Vermieter eine umfassende schriftliche Zustandsbeschreibung an, die dann als Anlage zu dem Mietvertrag genommen wird.

2.

Schließen Sie auf jeden Fall einen schriftlichen Mietvertrag ab. Sollte ein Mietformular eines Haus- und Grundbesitzervereins verwendet werden, unterschreiben Sie nicht sofort, sondern lesen Sie sich alle Regelungen – auch das Kleingedruckte – in aller Ruhe zu Hause durch. Verstehen Sie einzelne Bestimmungen nicht, holen Sie fachkundigen Rat ein. Ohne Bedenken können Sie den Mustermietvertrag des Deutschen Mieterbundes unterzeichnen, der in sozial ausgewogener Weise den berechtigten Interessen beider Seiten gerecht wird.

3.

Sind Sie verheiratet oder wollen Sie in der gemieteten Wohnung in einer Wohngemeinschaft zusammenleben, sollten alle Personen Hauptmieter werden. Dazu ist erforderlich, dass oben im Vertragstext auch die Betreffenden als Mietpartei aufgeführt werden und am Ende den Vertrag auch unterzeichnen.

4.

Ein ganz wichtiger Punkt vor dem Vertragsabschluss sind die Nebenkosten. Werden im Mietvertrag einzelne Nebenkosten genannt, die grundsätzlich zur Grundmiete zu zahlen sind, erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrem Vermieter nach den  jährlich anfallenden Beträgen und lassen Sie sich das auch von ihm schriftlich bestätigen. Vielfach wird durch zu niedrig angesetzte Abschlagszahlungen ein falscher Eindruck erweckt. Fragen Sie deshalb den Vermieter, ob die genannte Abschlagszahlung in etwa die anfallenden Kosten abdeckt.

5.

Vor dem Einzug sollten Sie noch einmal zusammen mit dem Vermieter die Wohnung begehen und ein gemeinsames Begehungsprotokoll anfertigen, in dem alle eventuellen Mängel oder noch zu erledigenden Arbeiten vermerkt werden. Behauptet der Vermieter später, dass bei Übergabe die Wohnung in Ordnung gewesen sei, haben Sie keine Beweisprobleme.

6.

Wird eine Mietkaution verlangt, achten Sie darauf, dass der Vermieter über das betreffende Konto nicht allein verfügen darf. Das lässt sich erreichen über die Eröffnung eines Sperrkontos oder eines gemeinschaftlichen Kontos vom Vermieter und Mieter in Form des Und-Kontos, bei dem beide nur zusammen verfügungsberechtigt sind.

7.

Macht Ihr Vermieter irgendwelche Zusagen oder brauchen Sie von ihm eine besondere Genehmigung, etwa für die Untermiete oder zur Tierhaltung, sollten Sie sich diese aus Beweisgründen stets schriftlich geben lassen.

8.

Bei Auszug aus der Wohnung erstellen Sie auf jeden Fall zusammen mit Ihrem Vermieter ein gemeinsames, schriftliches Übergabeprotokoll, in dem er bestätigt, dass die Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand zurückgegeben worden ist. Andernfalls werden die dort noch von Ihnen zu erledigenden Arbeiten eingetragen.

9.

Sollten Sie als Mieter schließlich mit besonders schwierigen mietrechtlichen Einzelfragen konfrontiert werden, die hier nicht berücksichtigt wurden, wenden Sie sich am besten an eine der nachstehenden Berliner Mietervereine (Berliner Mieterverein, Mietervereinigung Berlin, Berliner Mietergemeinschaft oder Mieterschutzbund Berlin).