Vorsicht bei der Anmietung einer Eigentumswohnung in Berlin!

Was sollte der Mieter einer Eigentumswohnung in Berlin prüfen?

Die Wohnung wird den Interessenten gezeigt, aber wem gehört die Wohnung tatsächlich? Wer der wirkliche Eigentümer ist, kann man kostenlos beim Amtsgericht erfahren. Auch Notare erteilen bei berechtigtem Interesse Auskunft, denn die können in der Regel Online auf das Grundbuch zugreifen. Notar verlangt aber Gebühren. Wird dann der Mietvertrag abgeschlossen, kommt der private Vermieter gern in die Wohnung des zukünftigen Mieters, um sich ein Bild von ihm zu machen. Lassen Sie sich auf jeden Fall den Personalausweis des angeblichen Eigentümers vorlegen, nur so können Sie sicher sein, dass Sie wirklich mit dem tatsächlichen Eigentümer verhandeln. In Absprache mit dem Vermieter, kann im Mietvertrag auch eine Ausschlussklausel für die Eigenbedarfs-Kündigung aufgenommen werden.

Der Vermieter besteht darauf, einen Zweitschlüssel für Notfälle einzubehalten? Der Vermieter hat keinen Anspruch auf einen Zweitschlüssel. Wenn Sie nur mit dieser Einverständniserklärung den Mietvertrag bekommen, unterschreiben Sie das ruhig. Anschließend bauen Sie sich einen neuen Schließzylinder ein und verständigen Sie den Vermieter, bei welcher Vertrauensperson sich ein Schlüssel für Notfälle befindet. Die Vertrauensperson sollte den Schlüssel wenn möglich nicht aus der Hand geben und bei einem Notfall selbst vor Ort sein. Ein Nachschlüssel ist schnell gemacht (gegen Geld womöglich sogar bei Schlüsseln mit Sicherheitskarte.) Im Internet gibt es sogar Angebote, die nur anhand eines Fotos Schlüssel nachmachen.

Es gibt Eigentümer, die legen Ihre Mietkaution nicht von ihrem Vermögen getrennt an, sondern auf ihren eigenen Namen. Nehmen Sie das nicht hin. Bei einer Insolvenz oder Kontopfändung gegen den Vermieter ist Ihr Geld weg.

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