Beim vereinbarten Termin werden die Räume Ihrer Wohnung exakt vermessen. Entsprechend dem Aufmaß wird eine Wohnflächenberechnung gemäß der Zweiten
Berechnungsverordnung (II. BV) bzw. der Wohnflächenverordnung (WoFIV) erstellt. Diese Berechnung wird Ihnen per Post zugestellt. Wichtig und notwendig ist allerdings, dass alle Räume Ihrer
Wohnung für das Aufmaß zugänglich sind. Eventuell zugestellte Raumteile sollten vor dem Aufmaßtermin frei geräumt werden.
Wie erteilen Sie den Auftrag zur Wohnflächenberechnung?
Setzen Sie sich mit uns in Verbindung und vereinbaren Sie (in der Regel durch eine telefonische Beauftragung) einen geeigneten Termin oder beauftragen Sie uns
über das Kontaktformular.